Sollte es sich bei dem Geschäftspartner weder direkt um einen Verbraucher, noch um einen Verbraucher gleichgestellten Existenzgründer handeln, sollte es in jedem Fall vermieden werden, diesem ein Widerrufrecht einzuräumen.
Denn dadurch würden die Parteien unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften ein vertragliches Widerrufrecht vereinbaren.
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